Regelanfrage für Blitzpartien

In der letzten Runde der Vereins-Blitzmeisterschaft gab es eine bis dato ungeklärte Regelfrage zwischen zwei Spielern zu klären. Der Fall sah wie folgt aus:
Einer der Spieler hatte eine Figur angefasst, die das ihm gebotene Schach nicht abwenden konnte. Noch bevor er die Uhr drückte, realisierte er seinen Fehler und stellte die Figur zurück. Sein Gegner reklamierte nun seinen eigenen Sieg. Natürlich versammelten sich gleich mehrere vermeintliche Regelexperten um das Brett und diskutierten die Angelegenheit, ohne allerdings – wie zu erwarten – eine befriedigende Lösung zu finden. Zur Klarstellung sei deshalb nachstehender Text aus dem Internet zitiert (http://www.archiv.sfk-schach.de/regeln/faq_11.pdf):
Gottfried Sulzer (Österreich) schreibt am 14.02.2002:
In einer Blitzpartie, 5 Minuten, stand der König meines Gegners im Schach. Er wollte mit einer Figur ziehen, die aber das Schachgebot seines Königs nicht aufheben konnte. Im letzten Moment bemerkte er den Fehler, stellte die Figur wieder zurück, ohne sie vorher losgelassen zu haben und zog seinen König aus dem Schachgebot; erst dann drückte er die Uhr. Meiner Meinung nach verstößt es gegen die Regel „berührt – geführt“. Mit freundlichen Grüßen! Gottfried Sulzer
Lieber Schachfreund Sulzer,
die FIDE-Regel, die den populären Ausdruck „berührt – geführt“ interpretiert, ist der Artikel 4. Dort steht im Absatz 4.3: „Berührt der Spieler, der am Zug ist, den Fall von Absatz 4.2 ausgenommen (Das ist der „j’adoube“-Passus), absichtlich auf dem Schachbrett…..a) eine oder mehrere eigene Figuren, muss er die zuerst berührte Figur ziehen, die gezogen werden kann…..“ Und im Absatz 4.5 heißt es „Falls keine der berührten Figuren gezogen oder geschlagen werden kann, darf der Spieler einen beliebigen regelmäßigen Zug ausführen.“. Diese Regel ist zunächst – wie alle anderen – auch im Blitzschach gültig. Es gibt ein paar Ausnahmen; diese sind im Anhang C „Blitzschach“ abschließend aufgeführt. Es besteht Klarheit, dass der von Ihnen geschilderte Zug regelwidrig war bzw. hätte werden können, da er das Schachgebot gegen den eigenen König nicht aufheben konnte. Die berührte Figur konnte daher (siehe Regeltext!) nicht gezogen werden. Betrachten wir nun den Absatz 3 des Anhangs C: „Ein regelwidriger Zug ist vollständig abgeschlossen, sobald die Uhr des Gegners in Gang gesetzt worden ist. Daraufhin, bevor er selbst seinen Zug ausführt, ist der Gegner berechtigt, den Gewinn zu beanspruchen….“. Schlussfolgerung: Das Recht auf eine Gewinn-Reklamation hätten Sie nur gehabt, wenn Ihr Gegner den regelwidrigen Zug ausgeführt und durch das In-Gang-Setzen der Uhr abgeschlossen hätte. Da er aber, wie Sie schreiben, die berührte Figur zurücksetzte, bevor er die Uhr bediente, hatte sein Handeln in der Blitzpartie die gleichen Folgen wie in einer Turnier- oder Schnellschachpartie, nämlich KEINE. Ihr Gegner hat sich regelkonform verhalten; er durfte den „unvollendeten“ regelwidrigen Zug durch einen regelmäßigen ersetzen, mit dem er das Schachgebot berücksichtigt. Mein Tipp: Fordern Sie Revanche! Willi Knebel

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Eine Antwort zu Regelanfrage für Blitzpartien

  1. SchuBi sagt:

    Grundsätzlich gilt auch in diesem Fall „berührt, geführt“, falls der Spieler mit der berührten Figur das Schachgebot hätte abwenden können. Nur wenn dies nicht möglich ist, darf der Spieler eine andere Figur ziehen.

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